Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
292
Art. 15 Abs. 1 DBA-USA. Art. 15 Abs. 1 DBA-USA entspricht Art. 15 Abs. 1 OECD-MA.
293
Art. 15 Abs. 2 DBA-USA. Art. 15 Abs. 2 DBA-USA entspricht grundsätzlich Art. 15 Abs. 2 OECD-MA. Allerdings wird nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a DBA-USA zur Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage nicht auf einen 12-Monats-Zeitraum (wie in Art. 15 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA vorgesehen), sondern auf das Kalenderjahr abgestellt.
294
Art. 15 Abs. 3 DBA-USA. Abweichend von OECD-MA 2014 weist das DBA-USA das Recht zur Besteuerung der Vergütungen für unselbstständige Arbeit, die als Mitglied der regulären Besatzung eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs bezogen werden, das im internationalen Verkehr betrieben wird, ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zu. Art. 15 Abs. 3 DBA-USA entspricht damit inhaltlich nunmehr Art. 15 Abs. 3 OECD-MA 2017.