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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

137

Art. 18 Abs. 1 DE-VG. Art. 18 Abs. 1 DE-VG entspricht im Grundsatz Art. 19 Abs. 1 Buchst. a OECD-MA 2017, lediglich die Passage „einem seiner Länder“ ist ergänzend aufgenommen worden.

138

Art. 18 Abs. 2 DE-VG. Art. 18 Abs. 2 DE-VG entspricht weitgehend Art. 19 Abs. 2 OECD-MA 2017, lediglich das Wort „Länder“ ist ergänzend aufgenommen worden.

139

Art. 18 Abs. 3 DE-VG. Art. 18 Abs. 3 DE-VG findet keine Entsprechung im OECD-MA.

140

Art. 18 Abs. 4 DE-VG. Art. 18 Abs. 4 DE-VG entspricht im Grundsatz Art. 19 Abs. 3 OECD-MA 2017, lediglich die Passagen „eines seiner Länder“, und „oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts“ wurden ergänzt (vgl. insoweit Art. 19 Rz. 52). Aufgrund der Streichung von Art. 14 weicht ferner die Nummerierung der Artikel, auf die in Art. 18 Abs. 3 DE-VG Bezug genommen wird, ab.

141

Art. 18 Abs. 5 DE-VG. Art. 18 Abs. 5 DE-VG findet keine Entsprechung im OECD-MA.

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