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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

275

Umfang und Stand der Diskriminierungsverbote. Die Regelungen zur „Gleichbehandlung“ in Art. 23 DBA-Luxemburg beruhen auf dem aktuellen Wortlaut des Art. 24 OECD-MA mit einigen Abweichungen beim S. 1551 Schuldnerdiskriminierungsverbot. Zum Diskriminierungsverbot fremdbeherrschter Unternehmen besteht eine Protokollerklärung.

276

Art. 23 Abs. 1 DBA-Luxemburg. Das Staatsangehörigendiskriminierungsverbot entspricht Art. 24 Abs. 1 OECD-MA.

277

Art. 23 Abs. 2 DBA-Luxemburg. Das Verbot der Diskriminierung von Staatenlosen entspricht im Wesentlichen Art 24 Abs. 2 OECD-MA, enthält jedoch nicht den Einschub „insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit“.

278

Art. 23 Abs. 3 DBA-Luxemburg. Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot entspricht Art. 24 Abs. 3 OECD-MA.

279

Art. 23 Abs. 4 DBA-Luxemburg. Das Schuldnerdiskriminierungsverbot bezieht sich ausdrücklich lediglich auf Lizenzgebühren und andere Entgelte; Zinsen sind entgegen dem Wortlaut des OECD-MA nicht erwähnt. Ansonsten entspricht es Art. 24 Abs. 4 OECD-MA.

280

Art. 23 Abs. 5 DBA-Luxemburg. Das Verbot der Diskriminierung fremdbeherrschter ...

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