Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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V. Art. 7 Abs. 4 TIEA-MA
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Ordre Public. Eine Auskunftserteilung kann abgelehnt werden, wenn die Erteilung der Auskunft der öffentlichen Ordnung widerspricht (Ordre Public). Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung liegt vor, wenn eine Auskunftserteilung mit den grundlegenden Wertungen des innerstaatlichen Rechts nicht vereinbar wäre. Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung liegt zum Beispiel vor, wenn eine steuerliche Ermittlung durch politische oder rassische Verfolgung motiviert ist (TIEA-MK Rz. 91).