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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Gesellschaft

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Gesellschaftsbegriff. Die Dividenden müssen gem. Art. 10 Abs. 1 von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Gesellschaft gezahlt werden. Was unter einer „Gesellschaft“ zu verstehen ist, bestimmt die Legaldefinition des Art. 3 Abs. 1 Buchst. b. Danach umfasst der Ausdruck „Gesellschaft“ sämtliche juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden. Die Begriffsbestimmungen in Art. 3 stehen zwar unter dem Vorbehalt, dass sich aus dem konkreten Zusammenhang kein anderweitiges Verständnis ergibt. Die Definition des Art. 3 Abs. 1 Buchst. b wurde aber ausweislich der Ausführungen im Musterkommentar insbesondere unter Berücksichtigung des Artikels über Dividenden abgefasst (vgl. Art. 3 Rz. 3 OECD-MK). Damit kommt der Definition im vorliegenden Kontext eine hervorgehobene Bedeutung zu. Wegen der weiteren Einzelheiten kann daher auf die Kommentierung zu Art. 3 Rz. 15 ff., verwiesen werden. Nach deutschem Verständnis können jedenfalls nur Körperschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG Gesellschaften i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b sein. Pe...

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