Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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I. Regelungszweck
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Sicherung der Vollstreckung. Liegt ein vollstreckbarer Steueranspruch im ersuchenden Vertragsstaat noch nicht vor, dann erlaubt Art. 27 Abs. 4 unter bestimmten Voraussetzungen, dass der ersuchende Vertragsstaat den ersuchten Vertragsstaat um die Vornahme von Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruchs bittet.