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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

IX. Automatischer Informationsaustausch in der EU

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Verpflichtender automatischer Informationsaustausch. In Folge des Bekanntwerdens von einseitigen Steuerabsprachen zugunsten multinationaler Konzerne und der daraufhin initiierten beihilferechtlichen Untersuchungen gegen einige Mitgliedstaaten und vor dem Hintergrund der Maßnahme 5 des BEPS-Aktionsplans hat der Rat der Europäischen Union am eine Richtlinie zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie erlassen. Hiernach sind die EU-Mitgliedstaaten ab dem zu einem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuervorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen über Verrechnungspreise verpflichtet. Bisher stand die Übermittlung dieser Informationen im eigenen Ermessen des die Auskunft erteilenden EU-Mitgliedstaats.

Diese Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie wurden durch das BEPS-UmsG durch entsprechende Änderungen des EU-Amtshilfegesetzes (EUAHiG) zum umgesetzt. In Deutschland wurde die EU-Amtshilferichtlinie ursprünglich durch EUAHiG vom umgesetzt und ist zum in Kraft getreten.

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