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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

R. Art. 14 TIEA-MA

Artikel 14Aufgaben der Hinterlegungsstelle


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Multilaterale Fassung:
(1) Die Hinterlegungsstelle unterrichtet alle Vertragsparteien über
  • a)die Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungserklärung für dieses Abkommen;
  • b)den jeweiligen Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens nach Artikel 15;
  • c)eine Kündigung dieses Abkommens;
  • d)andere Handlungen oder Bekanntmachungen bezüglich dieses Abkommens.
(2) Auf Ersuchen einer oder mehrerer zuständiger Behörden der Vertragsstaaten kann die Hinterlegungsstelle zur Erörterung bedeutsamer Fragen der Auslegung oder Anwendung des Abkommens ein Treffen der zuständigen Behörden oder ihrer Vertreter einberufen.
Bilaterale Fassung:
(nicht erforderlich)

S. 2073

TIEA-Musterkommentar der OECD

Abrufbar in englischer Version unter: https://web-archive.oecd.org/2012-06-15/154555-2082215.pdf.

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