Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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8. Kanada
a) Abweichungen zum OECD-MA
74
Art. 20 DBA-Kanada. Die in Art. 20 DBA-Kanada enthaltene Regelung für Studenten und Auszubildende stimmt nahezu wörtlich mit Art. 20 OECD-MA in der gegenwärtigen Fassung überein. Die einzige Abweichung gegenüber dem OECD-MA liegt darin, dass neben Studenten und Lehrlingen alle anderen in beruflicher Ausbildung stehenden Personen erfasst werden, einschließlich der Volontäre und Praktikanten.
75
Gastlehrer. Eine spezielle Regelung für Vergütungen von Gastlehrern enthält das DBA-Kanada ebenso wenig wie das OECD-MA.
b) Konsequenzen
76
Studenten und Auszubildende. Die ausdrückliche Einbeziehung „anderer in beruflicher Ausbildung Stehender“ hat nur klarstellende Bedeutung (vgl. Rz. 20).