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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

263

Abweichungen zu Art. 7 OECD-MA. Art. 7 DBA-Indien entspricht — mit Ausnahme seiner Abs. 3 und 4 — den Vorgaben des Art. 7 OECD-MA 2008. Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Abweichungen:

  • In Art. 7 Abs. 3 DBA-Indien wird im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von der Betriebsstätte zugeordneten Aufwendungen auf die Regelungen des innerstaatlichen Rechts verwiesen. Insoweit ergibt sich ge S. 578 genüber der Auslegung des Art. 7 OECD-MA 2008 — zumindest nach deutschem Verständnis — keine Abweichung, da im Hinblick auf den Abzug von Betriebsausgaben der Betriebsstätte die innerstaatlichen Rechtsvorschriften grundsätzlich zu beachten sind (vgl. Rz. 37). In diesem Zusammenhang sind indessen auch die Regelungen des Protokolls zu Art. 7 DBA-Indien zu beachten. Danach dürfen die der Betriebsstätte gem. Art. 7 Abs. 3 DBA-Indien zugeordneten Aufwendungen des Stammhauses in keinem Fall niedriger sein als die nach dem indischen Income Tax Act zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des DBA-Indien zulässigen Abzüge. Ferner wird im P...

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