Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
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Umfang und Stand der Diskriminierungsverbote. Die Regelungen zur „Gleichbehandlung“ in Art. 24 DBA-USA basieren im Wesentlichen auf dem aktuellen Wortlaut des Art. 24 OECD-MA. Der Diskriminierungsschutz für Staatenlose wurde jedoch nicht mit aufgenommen. Zudem findet sich in Art. 24 Abs. 5 DBA-USA eine Regelung zu Sondersteuern auf Betriebsstätteneinkünfte. Zum Staatsangehörigendiskriminierungsverbot besteht eine Protokollerklärung hinsichtlich der Welteinkommensbesteuerung eigener Staatsangehöriger der USA. Zum Diskriminierungsverbot fremdbeherrschter Unternehmen besteht eine Protokollerklärung hinsichtlich des Themas grenzüberschreitender Konsolidierung. Art. 1 Abs. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb DBA-USA regelt ausdrücklich das Verhältnis der Diskriminierungsverbote in Art. 24 USA-DBA zu denen, die in anderen bilateralen oder multilateralen Übereinkommen geregelt sind. Sofern sich die zuständigen Behörden nicht darauf verständigt haben, dass eine Besteuerungsmaßnahme nicht in den Anwendungsbereich des Art. 24 DBA-USA fällt, ist im Hinblick auf die...