Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Einschränkung eines aus der unbeschränkten Steuerpflicht resultierenden Besteuerungsanspruchs

121

Umfang der Steuerpflicht in Deutschland. Unterhält der Ruhegehaltsempfänger auch in Deutschland einen Wohnsitz, erstreckt sich der deutsche Besteuerungsanspruch auf sämtliche Bezüge, die im Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG bzw. im Rahmen der internen bzw. externen Durchführungswege einer betrieblichen Altersvorsorge als nachträgliche Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder als sonstige Vergütungen i.S.d. § 22 Nr. 5 EStG der Besteuerung unterliegen.

122

Verfahren der Steuererhebung. Während bei der von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG erfassten Leibrenten und von § 22 Nr. 5 EStG erfassten Leistungen, die Steuererhebung im Rahmen der Steuerveranlagung erfolgt, ist bei Leistungen aus einem internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge dem Veranlagungsverfahren das Lohnssteuerabzugsverfahren vorgeschaltet. Es liegen nachträgliche Einkünfte i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor, für die der zur Zahlung verpflichtete frühere Arbeitgeber eine etwaige Lohnssteuereinbehaltungsverpflichtung prüfen muss.

123

Umsetzung der abkommensrechtlichen Freistellung im Lohnsteuera...

Daten werden geladen...