Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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IV. Veräußerungsgewinne
96
Begriff der Veräußerung. Zum Begriff der Veräußerung s. Rz. 32 ff.
97
Begriff des Gewinns. Der Terminus „Gewinn“ richtet sich nach dem jeweiligen Realisationstatbestand. Auch die Gewinnermittlung richtet sich nach dem innerstaatlichen Recht des Anwenderstaats. S. dazu Rz. 40 f.