Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4. Innerstaatliche Umsetzung der Verständigung
473
Umsetzung der Verständigungsregelung. Wird eine Verständigung erzielt, so ist diese nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 EU-Schiedskonvention ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts durchzuführen. Dieser Satz entspricht Art. 25 Abs. 2 Satz 2 OECD-MA; siehe deshalb zur innerstaatlichen Umsetzung oben Rz. 174 ff., insbesondere auch zur Zustimmung, Rz. 189 ff. Die deutsche Praxis, eine Verständigungsvereinbarung nach der EU-Schiedskonvention erst nach Zustimmung des betroffenen Steuerpflichtigen umzusetzen — obwohl die EU-Schiedskonvention die Erforderlichkeit einer solchen Zustimmung nicht anspricht —, wurde auch vom FG München in einem Urteil von 2023, das sich eingehend mit einer solchen Zustimmung befasst, nicht beanstandet.