Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

143

Vertragsstaat, Deutschland, Vereinigtes Königreich. Sofern Abkommensnormen einen der Begriffe „Vertragsstaat“, „Deutschland“ oder „Vereinigtes Königreich“ verwenden, ist Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, b bzw. c DBA-Großbritannien maßgeblich.

144

Internationaler Verkehr. Ist der Unternehmer in einem Vertragsstaat ansässig, hat er den Ort der Geschäftsleitung aber in einem Drittstaat, steht dies der Annahme eines „internationalen Verkehrs“ i.S.d. DBA-Großbritannien nicht entgegen.

145

Staatsangehöriger. Zu den Staatsangehörigen im Sinne des DBA-Großbritannien gehören neben den deutschen Staatsangehörigen nach dem StAG auch die in Art. 116 GG genannten „Deutschen“ bzw. — unter den genannten Voraussetzungen — die britischen Untertanen.

Daten werden geladen...