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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Kulturaustausch. Art. 16 Abs. 3 DBA-Niederlande 2012 fordert, dass unmittelbar der Aufenthalt selbst finanziert werden muss (Unterbringungskosten, aber auch Reisekosten). Nicht erforderlich ist eine gewisse Intensität oder Dauer des Aufenthalts im Tätigkeitsstaat (vgl. ). Die Abkommensvorschrift enthält zudem eine zahlenmäßig explizit festgelegte Mindestfinanzierungsquote (mehr als 50 %). Der Tatbestand knüpft nicht an eine Finanzierung unmittelbar aus einer öffentlichen Kasse, sondern an eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln an. Der Begriff der öffentlichen Mittel ist weitergehend als der Begriff der öffentlichen Kasse. Die Verwendung des Begriffs der öffentlichen Mittel erfasst auch mittelbare Finanzierungen aus öffentlichen Kassen (etwa auch Vertragsverhältnisse zwischen Künstlern und privaten Kassen, wenn sich diese in tatbestandlicher Weise aus öffentlichen Mitteln finanzieren). Art. 16 Abs. 3 DBA-Niederlande 2012 setzt nicht zwingend voraus, dass die Finanzierung des Aufenthalts im Tätigkeitsstaat durch öffentliche Mittel aus dem anderen Vertragss...

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