Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das MLI wird die entsprechende Regelung im DBA-USA (2008) nicht verändern. Zum einen, weil Deutschland zwar das MLI unterzeichnet und das DBA-USA (2008) auch als vom MLI umfasstes Abkommen benannt hat, sich aber im Rahmen der (vorläufigen) MLI-Auswahlentscheidung grundsätzlich gegen die Aufnahme einer SLoB entschieden hat, und zum anderen, weil die USA das MLI (bislang) nicht unterzeichnet haben und somit ein sog. MLI-Matching nicht besteht.
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Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das MLI wird die entsprechende Regelung im DBA-USA (2008) nicht verändern. Zwar hat sich Deutschland im Rahmen der (vorläufigen) MLI-Auswahlentscheidung grundsätzlich für die Übernahme des Wortlauts gemäß MLI entschieden, ein sog. MLI-Matching besteht jedoch nicht, weil die USA das MLI (bislang) nicht unterzeichnet haben.
S. 1941
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Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. Um den BEPS-Mindeststandard zu erfüllen, werden Deutschland und die USA das Abkommen entweder mittels MLI oder mittels eines Änderungsprotok...