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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

66

Schachtelprivileg bereits ab 10 % Beteiligung. Anders als das Schachtelprivileg des OECD-MA, das eine Beteiligung am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft von mindestens 25 % verlangt, begnügt sich Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Nr. 1 DE-VG mit einer Kapitalbeteiligung von 10 %. Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zwar größer, aufgrund der für zwischengesellschaftliche Beteiligungserträge geltenden Mutter-Tochter-RL dürfte die praktische Relevanz zumindest innerhalb der EU aber eher gering sein. Zu begrüßen ist, dass im Einzelfall auch ein Quellenbesteuerungsverbot vereinbart werden kann, was z.B. im Verhältnis zur USA der Fall ist (vgl. Art. 10 Rz. 451).

67

Mindesthaltedauer für Schachtelsatz. Die 5 %ige-Quellensteuerermäßigung setzt bei Schachteldividenden seit der Anpassung des OECD-MA im Jahr 2017 voraus, dass der Nutzungsberechtigte der Dividenden eine Gesellschaft ist, die während eines Zeitraums von 365 Tagen einschließlich des Tags der Dividendenzahlung unmittelbar über mindestens 25 % des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt. Ziel dieser n...

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