Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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V. Dokumentationspflichten
223
Dokumentationspflichten. Der OECD-MK zu Art. 7 erwähnt nur am Rande die Notwendigkeit der Dokumentation der Betriebsstättengewinnabgrenzung (vgl. Art. 7 Rz. 16 OECD-MK 2008). In diesem Zusammenhang verweist er auf den OECD-Betriebsstättenbericht 2008, der sich insbesondere mit der Dokumentation unternehmensinterner Liefer- und Leistungsbeziehungen beschäftigt (vgl. Rz. 157). Allerdings kann sich weder aus Art. 7 noch aus dem OECD-MK eine Dokumentationspflicht ergeben. Die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen ergeben sich vielmehr aus dem innerstaatlichen Recht. So regeln § 90 Abs. 3 AO und die GAufzV v. Dokumentationspflichten des Steuerpflichtigen im Rahmen der internationalen Gewinnabgrenzung, welche sich auch auf die Betriebsstättengewinnabgrenzung beziehen. Wesentlicher Bestandteil der Dokumentation ist die Hilfs- und Nebenrechnung gem. § 3 BsGaV.
S. 567
224
Beweislast. Art. 7 enthält bereits selbst eine Beweislastregelung hinsichtlich der Besteuerung von Unternehmensgewinnen (vgl. Rz. 67 u. 89). Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung die Beweislast i.S. einer objektiven Feststellungslast für Tatsachen trägt, die einen Ste...