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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Völkerrechtliche Voraussetzungen

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Diplomatischer Notenwechsel. Art. 30 lässt für die Abkommensausdehnung den Austausch diplomatischer Noten sowie jeden anderen völkerrechtlich möglichen Änderungsmodus genügen, sofern dieser mit den Verfassungen der vertragsschließenden Staaten vereinbar ist. Damit genügt auch im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens nicht eine einseitige Erklärung eines der beiden Vertragsstaaten; vielmehr bedarf es gleichfalls einer gegenseitigen Vereinbarung.

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Deklaratorische Bedeutung. Auf völkerrechtlicher Ebene kommt Art. 30 nur eine deklaratorische Bedeutung zu. Den vertragsschließenden Staaten steht es bereits nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit frei, den räumlichen Anwendungsbereich eines DBA auszudehnen und hierfür die ihnen am geeignetsten erscheinende völkerrechtliche Form zu wählen. Weder das Abkommensrecht noch die Art. 11 ff. des WÜRV enthalten Regelungen, die einer vereinfachten Abkommensänderung auf dieser Grundlage — d.h. ohne Existenz des Art. 30 — entgegenstehen würden.

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