Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Begriffsbestimmung und Ausgangslage
135
Definition des Grenzgängers. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die i.d.R. im Grenzbereich des einen Staates arbeiten und täglich zu ihrem Wohnsitz im Grenzbereich des anderen Staates zurückkehren. Der BFH spricht insofern von dem für die Grenzgängereigenschaft wesentlichen Merkmal der — regelmäßigen — arbeitstäglichen zweimaligen Grenzüberschreitung. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH führt das regelmäßige S. 1143 Aufsuchen einer inländischen Arbeitsstätte nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sodass in diesen Fällen regelmäßig eine beschränkte Steuerpflicht vorliegt (§ 1 Abs. 4 EStG, vgl. Rz. 19). Deutschland und einige der Anrainerstaaten haben wegen dieser Ausgangslage im nationalen Recht und in ihren Abkommen Sonderregelungen getroffen, die dem Grenzgänger-Status geschuldet sind: Dem Grundsatz des Art. 15 Abs. 1 folgend läge ansonsten das abkommensrechtliche Besteuerungsrecht auch bei diesem Personenkreis im Tätigkeitsstaat, die Einkünfte wären nach den Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht zu behandeln, während die übliche...