Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
223
Art. 10 Abs. 1 DBA-Belgien. Art. 10 Abs. 1 DBA-Belgien entspricht fast wörtlich Art. 10 Abs. 1 OECD-MA. Die geringfügigen sprachlichen Abweichungen sind ohne praktische Relevanz.
224
Art. 10 Abs. 2 DBA-Belgien. Art. 10 Abs. 2 Halbs. 1 DBA-Belgien entspricht Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 OECD-MA. Demgegenüber regelt Art. 10 Abs. 2 Halbs. 2 DBA-Belgien lediglich die (dem OECD-MA entsprechende) Quellensteuerbegrenzung auf 15 %, ohne aber auch über ein Schachtelprivileg zu verfügen, wie es in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. a OECD-MA enthalten ist. Zudem ist das Konzept des Nutzungsberechtigten noch nicht umgesetzt.
S. 835
225
Art. 10 Abs. 3 DBA-Belgien. Art. 10 Abs. 3 DBA-Belgien enthält eine in älteren deutschen DBA enthaltene Regelung zu Schachteldividenden, die über kein Pendant im OECD-MA verfügt.
226
Art. 10 Abs. 4 DBA-Belgien. Art. 10 Abs. 4 Satz 1 DBA-Belgien entspricht inhaltlich Art. 10 Abs. 2 Satz 3 OECD-MA. Art. 10 Abs. 4 Satz 2 DBA-Belgien ist ohne Pendant im OECD-MA.
227
Art. 10 Abs. 5 DBA-Belgien. Art. 10 Abs. 5 Satz 1 DBA-Belgien entspricht ...