Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Keine inhaltlichen Abweichungen zu Art. 18 OECD-MA. Inhaltliche Abweichungen zu Art. 18 ergeben sich nicht. Gem. der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien v. werden Abfindungen von Art. 18 erfasst, falls mit der Abfindung die Versorgung des Empfängers sichergestellt werden soll.