Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Einkünfte aus öffentlichen Anleihen und Obligationen
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Einkünfte aus öffentlichen Anleihen und Obligationen. Die Aufzählung dieser Formen von Fremdkapitalüberlassungen im Rahmen des Art. 11 Abs. 3 OECD-MA ist rein deklaratorisch, da auch diese Einkünfte aus Forderungen repräsentieren. Für die Praxis ist von größerer Bedeutung, dass vielfach in Abweichung vom OECD-MA entsprechende Zinsen in der Abkommenspraxis gegenständlich komplett steuerfrei gestellt werden, die nur 10%ige Begrenzung aus Art. 11 Abs. 2 wird also insoweit durch eine 0 %-Begrenzung ersetzt. Aus deutscher Sicht besteht dafür kein erheblicher Bedarf, da nach nationalem Recht entsprechende Outbound-Zinsen bereits quellensteuerfrei sind, um die Refinanzierung der öffentlichen Hand nicht durch einen gross-up zu verteuern (s. Rz. 37). Aus Sicht der anderen Abkommensstaaten kann sich dies aber im Einzelfall anders darstellen, so dass von deren Seite aus ein Interesse an einer gegenständlichen Befreiung von der Quellensteuer bestehen kann.