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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abkommensrecht

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Verhältnis zu Art. 6. Infolge der entsprechenden Anwendung von Art. 7 Abs. 4 (vgl. Rz. 15) fallen Einkünfte eines Unternehmens i.S. des Art. 8 aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens nicht unter Art. 8, sondern unter die speziellere Vorschrift des Art. 6. Dient das unbewegliche Vermögen hingegen dem Betrieb i.S.d. Art. 8 — wie bspw. eine Reparaturhalle, Werft, Wartungs- und Abstellhalle —, folgt aus Art. 8 das Besteuerungsrecht des Staats der tatsächlichen Geschäftsleitung. Wird ein zunächst eigengenutztes Grundstück vermietet, geht mit einem Wechsel des Besteuerungsrechts vom Geschäftsleitungsstaat zum Belegenheitsstaat ggf. eine Entstrickung (§ 4 Abs. 1 Satz 3 f. EStG; § 12 Abs. 1 KStG) oder Verstrickung (§ 4 Abs. 1 Satz 8 Halbs. 2 EStG; § 12 Abs. 1 KStG) dieses Grundstücks einher; insoweit gelten die Ausführungen zu Art. 7 (2008) Rz. 165 ff. entsprechend. Aufgrund der ausdrücklichen Anordnung in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 sind Schiffe und Luftfahrzeuge vom Anwendungsbereich des Art. 6 ausgenommen; das gilt auch für den Fall ihrer amtlichen Registrierung.

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Verhältnis zu Art. 7. Die Spezialnorm Art. 8 ge...

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