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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

227

Ausschließliches Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Art. 17 Abs. 1 DBA-Spanien begründet ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats, weshalb sich die Anwendung von Art. 22 DBA-Spanien erübrigt.

228

Besteuerungsrecht des Quellenstaats in den Fällen des Art. 17 Abs. 3 DBA-Spanien 2011. In den Fällen des Art. 17 Abs. 3 DBA-Spanien kann auch der Quellenstaat eine Besteuerung von Abs. 1 erfasster Vergütungen vornehmen. Bei einer in Spanien ansässigen Person wird die Doppelbesteuerung nach Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Spanien durch die Anrechnungsmethode vermieden. Bei einer in Deutschland ansässigen Person gilt nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. vi DBA-Spanien ebenfalls die Anrechnungsmethode.

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