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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

E. § 4 EUBeitrG

§ 4Zuständigkeit für die Vollstreckung eingehender Ersuchen

(1) 1Folgende Behörden nehmen nach Maßgabe dieses Gesetzes Amtshilfe in Anspruch und leisten danach Amtshilfe (Vollstreckungsbehörden):

  • 1. die Finanzämter für Forderungen

    • a) von Steuern vom Einkommen, Ertrag oder Vermögen,

    • b) von Umsatzsteuern, soweit diese nicht als Einfuhrabgaben geschuldet werden,

    • c) von sonstigen Steuern und Abgaben im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1, soweit nicht die Hauptzollämter zuständig sind,

    • d) gemäß § 1 Absatz 2, soweit sie mit den in den Buchstaben a bis c genannten Steuern zusammenhängen;

  • 2. die Hauptzollämter für

    • a) Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums nach den Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom , S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 473/2009 (ABl. L 144 vom , S. 3) geändert ...

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