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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Staatenlose

77

Definition. Im OECD-MA findet sich keine Definition des Begriffs „Staatenlose“. Wie auch im OECD-MK (Art. 24 OECD-MK Rz. 32) niedergelegt, ist nach einhelliger Meinung die Definition in Art. 1 Abs. 1 des Übereinkommens v. über die Rechtsstellung der Staatenlosen heranzuziehen. Demnach sind Staatenlose Personen, die kein Staat nach seinem innerstaatlichen Recht als seine Staatsangehörigen behandelt.

78

Kein Schutz von Personenvereinigungen. Aus dem Heranziehen von Art. 1 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen folgt, dass Art. 24 Abs. 2 OECD-MA keine Anwendung auf Gesellschaften und andere Personenvereinigungen findet, da dieses Abkommen ausschließlich den völkerrechtlichen Schutz natürlicher Personen regelt.

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