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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Art. 5B (1. Version) TIEA-MA

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In Art. 5B Abs. 1 Buchst. a—b. (1. Version) sind die Tatbestände aufgeführt, in denen eine Spontanauskunft zu erteilen ist. Eine Spontanauskunft ist demnach dann zu erteilen, wenn die aufgeführten Gründe die Vermutung einer Steuerverkürzung in dem anderen Staat indizieren. In Art. 5B Abs. 2 (1. Version) wird festgelegt, dass jede Vertragspartei die innerstaatlichen Verfahren so zu regeln hat, dass bei Vorliegen der genannten Gründe tatsächlich eine Spontanauskunft erfolgen kann.

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