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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (3. Auflage)

2. Konsequenzen

131

Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Da der BEPS-Mindeststandard nicht verlangt, dass ein DBA eine SLoB enthält, werden Deutschland und die Schweiz das Abkommen nicht um eine solche ergänzen müssen, um den BEPS-Mindeststandard zu erfüllen. Eine SLoB dürfte auch nicht der deutschen Verhandlungsposition entsprechen, da sich Deutschland im Rahmen der (vorläufigen) MLI-Auswahlentscheidung grundsätzlich gegen die Aufnahme einer solchen entschieden hat.

132

Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Da der BEPS-Mindeststandard nicht verlangt, dass ein DBA eine Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten enthält, werden Deutschland und die Schweiz das Abkommen nicht um eine solche ergänzen müssen, um den BEPS-Mindeststandard zu erfüllen. Eine Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten dürfS. 1939te aber dennoch der deutschen Verhandlungsposition entsprechen, da sich Deutschland im Rahmen der (vorläufigen) MLI-Auswahlentscheidung grundsätzlich für die Aufnahme einer solchen entschieden hat.

133

Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. Um den BEPS-Mindeststandard zu erfüllen, werden De...

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