Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Ratifikation des Abkommens (Abs. 1)
5
Keine inhaltlichen Änderungen. Art. 31 Abs. 1 hat in den verschiedenen Fassungen der OECD-MA nur geringfügige sprachliche Änderungen ohne inhaltliche Auswirkung erfahren. So wurde die im OECD-MA 1963 zunächst verwendete Formulierung „Dieses Abkommen soll ratifiziert werden“ im OECD-MA 1977 durch „Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation“ ersetzt. Gleichzeitig wurde die Formulierung „die Ratifikationsurkunden sollen [...] ausgetauscht werden“ in „die Ratifikationsurkunden werden [...] ausgetauscht“ abgeändert. Das ursprünglich zwischen den beiden Halbsätzen stehende „und“ wurde durch ein Semikolon ersetzt. Die jüngeren Fassungen der OECD-MA stimmen mit dem OECD-MA 1977 wortgleich überein. Am wurde aus Art. 29 Art. 30. Durch das OECD-MA 2010 erfolgten keine Veränderungen. Seit dem OECD-MA 2017 ist die Regelung inhaltsgleich in Art. 31 verortet.