Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
109
DBA-Spanien 1966. In dem DBA-Spanien 1966 wurde eine Vollstreckungshilfe i.S.d. Art. 27 nicht vereinbart.
110
DBA-Spanien 2011. In dem neuen DBA-Spanien ist die Vollstreckungshilfe in Art. 26 DBA-Spanien geregelt, der vollumfänglich Art. 27 OECD-MA entspricht.