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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Vergleichsobjekt

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Fiktion eines vergleichbaren inländischen Unternehmens. Vergleichsobjekt ist ein Unternehmen des Vertragsstaats, indem die Betriebsstätte belegen ist (inländisches Unternehmen). Ein vergleichbares inländisches Unternehmen ist nicht ohne Weiteres zu fingieren, da die Betriebsstätte ein unselbstständiger Unternehmensteil ist, das inländische Unternehmen aber rechtlich selbstständig mit eigener Rechtspersönlichkeit ist. Der OECD-MK (Art. 24 OECD-MK Rz. 3) weist darauf hin, dass für Art. 24 Abs. 3 OECD-MA die Worte „die die gleiche Tätigkeit ausüben“ bewirken, dass nur bei Vorliegen gleicher Verhältnisse — ausgenommen des verbotenen Diskriminierungsgrunds — eine ungleiche Behandlung untersagt wird. Die untersagte, ungleiche steuerliche Behandlung bezieht sich auf die Tätigkeit der Betriebsstätte. Alle Aspekte, die sich nicht darauf beziehen, sind für das inländische Unternehmen so zu fingieren, dass gleiche — auch steuerliche — Verhältnisse vorliegen. Das fiktive inländische Unternehmen muss nach den steuerlichen Gegebenheiten ausgestaltet werden, die beim a...

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