Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Dividendenbegriff (Abs. 3)
9
Fast wörtliche Übereinstimmung in allen Fassungen. Auch Art. 10 Abs. 3 stimmt in allen Fassungen fast wörtlich überein und ist seit dem OECD-MA 1977 unverändert. Lediglich der in der Fallgruppe 3 enthaltene Verweis auf das (Steuer-)Recht des Quellenstaates hat eine bloße sprachliche Änderung erfahren, ohne dass diese aber von praktischer Relevanz wäre.