Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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E. Multilaterales Instrument
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Keine Auswirkungen. Aufgrund des Multilateralen Instruments (MLI) ergeben sich keine Veränderungen. Das MLI ist ein eigenständiger (multilateraler) völkerrechtlicher Vertrag, der neben den einzelnen DBA steht und seinerseits einer Umsetzung nach Art. 59 Abs. 2 GG bedurfte. Wenngleich das MLI ergänzend und modifizierend auf die einzelnen DBA einwirkt, hat es keinen Einfluss auf deren Text oder Inkrafttreten.