Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Ausstehende Zahlung des strittigen Steuerbetrags
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Vorherige Zahlung als Zugangsvoraussetzung umstritten. Ob es legitim ist, ein Verständigungsverfahren zu verweigern, solange die Zahlung des strittigen Steuerbetrags nicht erfolgt ist, ist innerhalb der OECD umstritten. Aus Sicht mancher Staaten soll ein Verständigungsverfahren erst nach Zahlung beantragt werden können (vgl. Art. 25 OECD-MK Rz. 46 Satz 1). Eine größere Anzahl von Staaten vertritt dagegen die Auffassung, dass ein Verständigungsverfahren unabhängig von der Zahlung der strittigen Steuer möglich ist. Für letztere Auffassung spricht, dass dem Wortlaut des Art. 25 keine Hinweise auf eine vorherige Zahlungspflicht zu entnehmen sind (vgl. Art. 25 OECD-MK Rz. 46 Satz 3—4). Konsens besteht dahingehend, dass die Anforderungen beim Verständigungsverfahren jedenfalls nicht über die bei innerstaatlichen Rechtsbehelfen und nicht über die ohne das Verständigungsverfahren bestehenden Zahlungsverpflichtungen hinausgehen sollen (vgl. Art. 25 OECD-MK 2017 Rz. 47.1 Sätze 6 und 8 sowie Rz. 48 Satz 2).
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Aussetzung der Vollziehung, ...