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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

115

Allgemeines. Art. 3 DBA-Frankreich weicht nicht unerheblich von Art. 6 OECD-MA ab.

116

Art. 3 Abs. 1 DBA-Frankreich. Art. 3 Abs. 1 DBA-Frankreich enthält anstelle der Einbeziehung der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einen Klammerzusatz, mit dem das Zubehör und das lebende und tote Inventar der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfasst werden. Außerdem regelt Abs. 1 durch die Formulierung „können nur“ das ausschließliche Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaats.

117

Art. 3 Abs. 2 DBA-Frankreich. Nach Art. 3 Abs. 2 DBA-Frankreich bestimmt sich der Begriff des unbeweglichen Vermögens nach den Gesetzen des Vertragsstaats, in dem dieses Vermögen belegen ist.

118

Art. 3 Abs. 3 DBA-Frankreich. Art. 3 Abs. 3 DBA-Frankreich fingiert grundstücksgleiche Rechte, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte aus Lizenzgebühren für die Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen Bodenschätzen als unbewegliches Vermögen. Nur Schiffe gelten nicht als unbewegliches Vermögen.

119

Art. 3 Abs. 4 Satz 1 DBA-Frankreich. Art. 3 Abs. 4 Satz 1 DBA-Frankreich ...

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