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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

5. Vorteilsausgleich

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Kalkulatorischer Ausgleich. Art. 9 Abs. 1 sieht das Recht einer Gewinnkorrektur durch einen Vertragsstaat nur vor, wenn auf Grund der Vereinbarung nichtfremdvergleichskonformer Bedingungen bei einem der beiden verbundenen Unternehmen eine Gewinnminderung eintritt. Von einer solchen kann dann nicht ausgegangen werden, wenn sich die beiden verbundenen Unternehmen gegenseitig Vorteile gewähren und sich die insoweit entstehenden Vor- und Nachteile ausgleichen. Ein solcher Vorteilsausgleich knüpft damit an wechselseitige Lieferungs- und/oder Leistungsbeziehungen an. Dabei erbringen die verbundenen Unternehmen ihre jeweiligen Lieferungen und/oder Leistungen gegenüber dem anderen entweder zu einem unangemessen hohen oder niedrigen Entgelt, wobei sich die unangemessenen Beträge der Höhe nach entweder voll oder teilweise ausgleichen. Damit werden bei bestimmten Geschäftsbeziehungen Gewinneinbußen in Kauf genommen, um diese mit entsprechend gewinnträchtigen Geschäften auszugleichen (sog. kalkulatorischer Ausgleich, z.B. im Zusammenhang mit einem absatzwirtschaftli...

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