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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

249

Luxemburg als Wohnsitzstaat. Die Doppelbesteuerung wird durch die Anrechnung der deutschen Quellensteuer vermieden (Art. Abs. 2 Buchst. b) DBA-Luxemburg).

250

Deutschland als Wohnsitzstaat. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist die Anrechnungsmethode vorgesehen (Art. 22 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb DBA-Luxemburg).

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