Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Regelungszweck
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Konzeption. Das Verbot der Betriebsstättendiskriminierung verbietet den Staaten, eine Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens ungünstiger zu besteuern als inländische Unternehmen. Die Vorschrift schützt laut Rspr. und Literatur die Freiheit, in dem jeweils anderen Vertragsstaat eine unternehmerische Tätigkeit mittels einer Betriebsstätte auszuüben. Diese Tätigkeit soll steuerlich nicht schlechter gestellt werden, als wenn sie von einem inländischen Unternehmen wahrgenommen würde. Das ausländische Unternehmen soll für seine gewerbliche Tätigkeit mindestens die gleichen steuerlichen Wettbewerbsbedingungen erfahren wie ein inländisches Unternehmen für eine entsprechende Tätigkeit. Zwar zielt das Betriebsstättendiskriminierungsverbot darauf ab, bei der beschränkten Steuerpflicht der Betriebsstättentätigkeit eine gleichmäßige steuerliche Behandlung im Vergleich mit der unbeschränkten Steuerpflicht zu gewährleisten, dies geht allerdings nicht so weit, dass die grundsätzliche Differenzierung zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht aufgehoben wir...