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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

IV. § 4 Abs. 3 EUAHiG

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Unterbleiben der Informationserteilung. § 4 Abs. 3 legt in einem Negativkatalog fest, wann eine Informationserteilung an die Steuerbehörde des ersuchenden EU-Mitgliedstaats zu unterbleiben hat. Damit werden die Tatbestände, bei deren Vorliegen die Übermittlung von Informationen abgelehnt werden kann, eindeutig umschrieben und abgegrenzt, so dass sowohl den schützenswerten Interessen der Steuerpflichtigen als auch dem öffentlichen Interesse Rechnung getragen wird. Keine Informationen werden erteilt, wenn die Durchführung der erforderlichen Ermittlungen oder die Beschaffung der betreffenden Informationen nach deutschem Recht nicht möglich sind. Kein Mitgliedstaat soll zu Handlungen gezwungen sein, die nach seinem eigenen Recht nicht möglich sind. Eine Informationserteilung soll auch dann abgelehnt werden, wenn der S. 1996 andere EU-Mitgliedstaat seine eigenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat. Die Mithilfe eines anderen Mitgliedstaats soll erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die eigenen Möglichkeiten erschöpft sind. Weiterhin unterbleibt eine Information, wenn ein ...

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