Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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6. Notwendigkeit von Rechtsbeziehungen zur anderen Person
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Mögliche Rechtsbeziehungen. Zwischen der anderen Person und dem Künstler oder Sportler können ganz unterschiedliche Rechtsbeziehungen bestehen. Denkbar ist zunächst, dass der Künstler oder Sportler bei der anderen Person angestellt ist. In diesen Fall bestehen wiederum unterschiedliche Möglichkeiten der Vergütung des Künstlers oder Sportlers. Dieser kann ein regelmäßiges Festgehalt, aber auch erfolgsbezogene Tantiemen erhalten. Ist der Künstler oder Sportler an der anderen Person gesellschaftsrechtlich beteiligt, bezieht dieser Gewinnausschüttungen von der anderen Person. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit Art. 17 Abs. 2 derartige Rechtsbeziehungen voraussetzt und dementsprechend nicht auf solche Personen angewendet werden kann, die in keinerlei Rechtsbeziehungen zum Künstler oder Sportler stehen. In der Literatur werden teilweise entsprechende Rechtsbeziehungen gefordert, wobei wiederum im Detail Unterschiede bestehen. Nach der engsten Sichtweise wird vorausgesetzt, dass dem Künstler oder Sportler in irgendeiner Weise...