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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

172

China als Wohnsitzstaat. Quellensteuern, die in Deutschland auf Lizenzzahlungen erhoben werden, werden gem. Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-China angerechnet.

173

Deutschland als Wohnsitzstaat. Deutschland rechnet die Quellensteuer auf Lizenzgebühren aus China nach Art. 23 Abs. 2 Buchst. b DBA-China an.

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