Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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1. Antragsvoraussetzungen und Antragstellung
460
Unternehmen in einem Anwendungsfall der EU-Schiedskonvention. Das in Art. 6 EU-Schiedskonvention vorgesehene Verständigungsverfahren, dessen Durchlaufen seinerseits Voraussetzung für ein ggf. anschließendes Schiedsverfahren ist, wird nur auf Antrag in Gang gesetzt. Den Antrag stellen können nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Unternehmen in einem Fall, auf den das Übereinkommen Anwendung findet; siehe dazu oben Rz. 454 f.
461
Nach dessen Auffassung Nichtbeachtung der in Art. 4 festgelegten Grundsätze. Beanstandet werden muss eine Nichtbeachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes, wie er in Art. 4 EU-Schiedskonvention festgeschrieben ist; zu Art. 4 siehe oben Rz. 456 f. Aus dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EU-Schiedskonvention ergibt sich nicht klar, ob gefordert ist, dass das antragstellende Unternehmen unmittelbar Adressat einer Gewinnberichtigung nach Art. 4 ist, oder ob auch die mittelbare Betroffenheit eines verbundenen Unternehmens, bei dem ggf. zur Beseitigung einer Doppelbesteuerung eine Gegenkorrektur vorzunehmen wäre, genügt. Literatur und Praxis gehen davon aus, dass jeweils beide im Fall betroffenen Unternehmen einen An...