Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Person

48

Personenbegriff. Die Dividenden müssen von der in einem Vertragsstaat ansässigen Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden. Der abkommensrechtliche Begriff der Person wird dabei in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a definiert und umfasst natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen zu Art. 3 Rz. 12 ff. verwiesen.

49

Maßgeblichkeit der steuerlichen Zurechnung durch den Anwenderstaat. Auch wenn dies im Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a nicht zum Ausdruck gelangt, muss der Begriff der Person im Zusammenhang mit Art. 10 zusätzlich vor dem Hintergrund gesehen werden, wer die Dividenden steuerlich erzielt. Dies folgt auch aus einer Gesamtschau zu der in Art. 10 Abs. 2 genannten Voraussetzung des „Nutzungsberechtig S. 784 ten“. Da die DBA in der Regel keine Aussage zur steuerlichen Zurechnung von Einkünften treffen, ist die Beantwortung dieser Frage gem. Art. 3 Abs. 2 dem innerstaatlichen Recht des Anwenderstaates übertragen. Ist Deutschland der An...

Daten werden geladen...