Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
116
Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das DBA-Österreich (2000/2010/2024) enthält keine einer SLoB entsprechende Regelung.
117
Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das DBA-Österreich (2000/2010/2024) enthält in Art. 28 Abss 4 bis 6 eine ausdrückliche Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Für die Feststellung der zu geringen Besteuerung im Drittstaat oder -Gebiet kommt es lediglich auf die Schwelle der 60 Prozent der Steuer an.
118
Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. In das DBA-Österreich (2000/2010) wurde mittels Änderungsprotokoll vom , das am in Kraft getreten ist, in Art. 28 Abs. 7 eine S. 1937dem Wortlaut des PPT entsprechende Regelung eingefügt worden, die ab dem Anwendung findet. Zudem war und ist in Art. 28 Abs. 2 des Abkommens (jedoch) ein Vorbehalt zugunsten innerstaatlicher Rechtsvorschriften des jeweiligen Ansässigkeitsstaats zur Abwehr von Steuerumgehungen aufgenommen, um missbräuchlichen Gestaltungen oder unfairem Steuerwettbewerb zu begegnen. Eine Beschreibung dieser beiden Begriffe findet sich in Ziff. 15 des Protokolls zum ...