Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
116
Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das DBA-Österreich (2000/2010/2024) enthält keine einer SLoB entsprechende Regelung.
117
Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das DBA-Österreich (2000/2010/2024) enthält in Art. 28 Abss 4 bis 6 eine ausdrückliche Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Für die Feststellung der zu geringen Besteuerung im Drittstaat oder -Gebiet kommt es lediglich auf die Schwelle der 60 Prozent der Steuer an.
118
Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. In das DBA-Österreich (2000/2010) wurde mittels Änderungsprotokoll vom , das am in Kraft getreten ist, in Art. 28 Abs. 7 eine S. 1937 dem Wortlaut des PPT entsprechende Regelung eingefügt worden, die ab dem Anwendung findet. Zudem war und ist in Art. 28 Abs. 2 des Abkommens (jedoch) ein Vorbehalt zugunsten innerstaatlicher Rechtsvorschriften des jeweiligen Ansässigkeitsstaats zur Abwehr von Steuerumgehungen aufgenommen, um missbräuchlichen Gestaltungen oder unfairem Steuerwettbewe...