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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Sonderfragen

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Anrechnung fiktiver (Quellen-)Steuern. Vornehmlich in den deutschen DBA mit Entwicklungsländern finden sich Regelungen zur Anrechnung von fiktiven, d.h. tatsächlich nicht zu zahlenden, (Quellen-)Steuern, S. 1452 v.a. auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Hintergrund ist, dass insbesondere Entwicklungsländer (Quellen-)Steueranreize für ausländische Investoren gewähren wollen, diese aber ohne Wirkung blieben, wenn der Steuervorteil durch Anwendung der Anrechnungsmethode im Ansässigkeitsstaat des Investors aufgesogen würde. Profitieren würde allein der Ansässigkeitsstaat, der nur die niedrigere Quellensteuer anrechnen müsste. Um dies zu vermeiden, wird z.T. eine Anrechnung fiktiver Steuern vereinbart, d.h. der Ansässigkeitsstaat wird nach dem DBA zur Anrechnung eines höheren Betrags an Steuern des Quellenstaats verpflichtet, als die abkommensrechtliche Person im Quellenstaat tatsächlich gezahlt hat. Anwendung finden — jenseits der Unterschiede derartiger Regelungen im Detail — grds. zwei Methoden, der sog. „tax sparing credit“ und der „matching credit“...

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