Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Erhebung einer 20%igen Quellensteuer nach nationalem Recht — diverse Reduktionen/Ausnahmen. Grundsätzlich erhebt Japan auf Zinszahlungen eine 20%ige Quellensteuer bei Zahlungen an Gebietsfremde. Zinsen aus Darlehen, die einer japanischen Person für den Betrieb ihres Geschäfts gewährt worden sind, fallen unter diese allgemeine Regelung. Unter Gestaltungsaspekten ist zu beachten, dass auch für Dividenden aus derartigen Unternehmen grundsätzlich eine 20%ige Quellensteuer gilt, nur für Dividenden aus börsengehandelten Unternehmen beträgt diese 15 %. Die Quellensteuer beträgt nur 15 % für Zinsen aus japanischen Staatsschuldverschreibungen, Unternehmensschuldverschreibungen, Einlagen und Sparguthaben bei japanischen Banken. Sind japanische Staatsschuldverschreibungen und Kommunalanleihen in bestimmter Form registriert, greift eine vollständige Quellensteuerbefreiung.