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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Revision und Außerkrafttreten von DBA

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Revision von DBA. Aus Sicht eines oder beider Vertragsstaaten kann nach Inkrafttreten des DBA das Bedürfnis entstehen, das bestehende DBA zu ergänzen oder zu ändern. Führen die Revisionsverhandlungen zu einer partiellen Änderung bestehender DBA-Vorschriften, wird diese in einem Revisionsprotokoll festgehalten. Ergänzungen bestehender DBA jenseits der Änderung der jeweiligen Abkommensnormen erfolgen in einem Zusatzprotokoll. In beiden Fällen setzt deren völkerrechtliche Verbindlichkeit wie innerstaatliche Umsetzung die Einhaltung des für den Neuabschluss eines DBA geltenden Verfahrens (vgl. Rz. 75) voraus. Gleiches gilt, wenn die Revisionsverhandlungen auf ein Revisionsabkommen zielen, welches das bestehende DBA ersetzt. In diesem Fall tritt das alte DBA außer Kraft, ggf. mit der Option für den Steuerpflichtigen, das alte DBA für einen Übergangszeitraum weiter anzuwenden.

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Außerkrafttreten von DBA. Völkerrechtlich ist das Außerkrafttreten eines DBA auf Basis vertraglicher Bestimmungen (z.B. auflösende Bedingung, Zeitablauf, Kündigung) oder einvernehmlicher Aufhebung ...

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