Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. EU-Recht
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Kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote. Art. 19 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. b — und ihm folgend zahlreiche der zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossenen DBA — knüpfen bei der Verteilung der Besteuerungsansprüche auch an die Staatsangehörigkeit an. Dies wirft die Frage auf, ob insoweit ein Verstoß gegen die speziellen Diskriminierungsverbote (d.h. insb. die Grundfreiheiten des Binnenmarkts) oder gegen das allgemeine (und daher subsidiäre) Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV besteht. Der EuGH hatte sich mit dieser Frage im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 DBA Deutschland-Frankreich, der im Wesentlichen Art. 19 Abs. 1 entspricht (vgl. Rz. 87), bereits im Jahre 1998 in der Rs. „Gilly“ befasst. Der EuGH verneinte in dieser Entscheidung einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit (ex-Art. 48 EG; nun Art. 45 AEUV). Zur Begründung führte der EuGH u.a. aus, dass das Kriterium der Staatsangehörigkeit zwar als solches im Zusammenhang mit der Aufteilung der Steuerhoheit aufgeführt werde, sich hieraus aber keine verbotene Behandlung ergebe, da die Vertragsparteie...